Wintergarten Baugenehmigung in Bayern

Der Wintergarten als Anbau an Ihr Einfamilienhaus bietet die optimale Möglichkeit Ihren Garten bei jeder Wetterlage und Jahreszeit zu nutzen. Genießen Sie einen freien Ausblick in Ihren Garten bei immer angenehmem Klima. Das Bauvorhaben eines Wintergartens ist im Bundesland Bayern allerdings nicht verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei. Es wird also eine Baugenehmigung benötigt, welche durch einen Bauantrag beim Bauamt beantragt werden kann. Erfahren Sie auf dieser Seite, auf was Sie beim Bauvorhaben Wintergarten achten sollten.

Ein Wintergarten ist eine großartige Option Ihren Garten auch im Winter oder bei schlechtem Wetter in vollen Zügen genießen zu können. Er bietet einen großzügigen Rundumblick in Richtung Garten und Himmel.

Der Wintergarten bietet nicht nur Schutz vor Witterung, sondern erweitert auch Ihren Wohnraum in Richtung Garten. Eine Luftige Konstruktion welche zum Verweilen bei jedem Wetter einlädt. Der Wintergarten als Verbindung zwischen Garten und Wohnraum.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was bei der Planung eines Wintergartens im Bundesland Bayern zu beachten ist.

Wintergarten Baugenehmigung in Bayern:
Das Wichtigste in Kürze

Für das Bauvorhaben eines Wintergartens im Bundesland Bayern wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Ein Wintergarten ist also genehmigungspflichtig und kein verfahrensfreies bzw. genehmigungsfreies Bauvorhaben. Eine Baugenehmigung wird durch einen genehmigten Bauantrag vom Bauamt erteilt. Vorgaben für die Planung können sich aus der Landesbauordnung Bayerns (Bayerische Bauordnung ↗) einem geltenden Bebauungsplan, Satzungen oder gesetzlichen Regelungen ergeben. Abseits von Bauvorschriften sollten Sie sich aber mit verschiedenen Themen wie z.B. dem Sonnenschutz auseinandersetzen. Unter anderem geht es bei der Planung eines Wintergartens um Themen wie:

  • Material eines Wintergartens
  • Sonnenschutz eines Wintergartens
  • Lüftung eines Wintergartens
  • Energieverbrauch eines Wintergartens
  • Kosten eines Wintergartens

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen darüber, ob ein Wintergarten eine Baugenehmigung benötigt, was bei der Planung und Genehmigung zu beachten ist und welche Rolle verschiedene Faktoren bei der Planung eines Wintergartens spielen.

Wintergarten Baugenehmigung - Inhalt auf dieser Seite

Was ist ein Wintergarten?

Im Allgemeinen versteh man unter einem Wintergarten einen gläsernen Anbau bzw. eine Erweiterung an ein bestehendes Wohngebäude wie z.B. ein Reihenhaus. Im Gegensatz zu einer Terrassenüberdachung, schließt der Wintergarten mit gläsernen Seitenwänden ab. Zumeist wird ein Wintergarten in Richtung des Gartens eines Wohnhauses angebaut.

Ein Wintergarten aus Glas bietet somit auch im Winter einen freien Rundumblick in den Garten bei angenehmer wohnlicher Temperatur. Die Erweiterung des Wohnraums mit einem Wintergarten bietet eine perfekte Möglichkeit die Atmosphäre Ihres Gartens auch im Winter in vollen Zügen zu genießen. Das Baurecht in Deutschland ist Ländersache. Ob Sie im Bundesland Bayern eine Baugenehmigung der Baubehörde für einen Wintergarten benötigen, oder dieser verfahrensfrei zu errichten ist, erfahren Sie im nächsten Absatz.

Benötige ich eine Baugenehmigung für einen Wintergarten?

Im Bundesland Bayern wird für das Bauvorhaben Wintergarten grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt. Der Anbau eines Wintergartens ist also genehmigungspflichtig und nicht genehmigungsfrei. Eine Baugenehmigung für solch ein Bauwerk kann beim Bauamt bzw. der Baubehörde durch einen Bauantrag beantragt werden.

Beim Bauantrag werden z.B. Abstandsflächen oder Grenzabstände zur Grundstücksgrenze geprüft. Die Landesbauordnung definiert zwar auch genehmigungsfreie bzw. verfahrensfreie Bauvorhaben bzw. Bauwerke, der Wintergarten fällt aber leider nicht darunter. Spezifische Vorgaben für Wintergärten können durch in Ihrem Baugebiet geltendes Baurecht, welches im Bebauungsplan oder in Satzungen festgelegt wird, beschrieben werden. Hier werden dann im Normalfall Größe, Höhe, Grundfläche, Form, Farbe, Material, Abstandsflächen und Grenzabstände für einen Wintergarten auf Ihrem Grundstück ohne definiert. Wird ein Wintergarten fälschlicher Weise ohne Baugenehmigung errichtet, drohen Bußgelder und Abrissanordnungen.

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Benötige ich einen Sonnenschutz für ein Wintergarten?

Grundsätzlich gibt es keine baurechtlichen Vorgaben zum Sonnenschutz in der Landesbauordnung des Bundesland Bayern. Der Sonnenschutz ist somit genehmigungsfrei, Sie benötigen also keine Genehmigung des Bauamtes für einen Sonnenschutz. Ein Wintergarten besteht in den meisten Fällen größtenteils aus Glas. Dies hat zur Folge, dass sich ein Wintergarten bei Sonneneinstrahlung schnell aufheizen kann.

Vor allem die Sonneneinstrahlung über das Wintergartendach bzw. Terrassendach ist besonders stark. Ein Sonnenschutz und damit eine Dämmung der Sonneneinstrahlung für den Wintergarten empfiehlt sich also dringlich. Vor allem im Bereich der gläsernen Dachfläche des Wintergartens. Wir empfehlen einen außenliegenden Sonnenschutz für den Wintergarten, da dieser den Wintergarten wesentlich effektiver vor Aufheizung durch die Sonne schützt als ein innenliegender Sonnenschutz. Für einen Sonnenschutz an Ihrem Wintergarten benötigen Sie in Bayern keine Baugenehmigung durch einen Bauantrag.

Aus welchem Material bestehen Wintergärten?

Das verwendete Material für einen Wintergartenanbau hängt im Normalfall von den eigenen Designvorstellungen ab. Die Landesbauordnung des Bundesland Bayern gibt hierfür keine spezifischen baurechtlichen Vorgaben an. Dennoch ist zu prüfen, ob Vorgaben zur Materialität Ihres Wintergartens in Ihrem Baugebiet bzw. für Ihr Grundstück existieren.

Falls sich Vorgaben finden, sind diese beim Bauvorhaben Wintergarten einzuhalten und im Bauantrag zu berücksichtigen, um eine Baugenehmigung für dieses Bauwerk zu erhalten. Verschiedenste Materialien, wie z.B. Holz oder Aluminium sind für den Bau eines Wintergartens möglich. Da ein Wintergarten meistens hauptsächlich aus Glas besteht, wird lediglich die Rahmenstruktur für das Glas aus einem Material wie z.B. Holz gefertigt.

Verbraucht ein Wintergarten viel Energie? Heizkosten, Stromkosten & der Wintergarten

Grundsätzlich stellt sich beim Energieverbrauch des Wintergartens die Frage, ob der Wintergarten getrennt vom restlichen Wohnraum ist (z.B. Tür) oder im Zusammenhang mit dem Wohnraum geplant ist. Oftmals werden auch die Begriffe Kaltwintergarten oder Warmwintergarten bzw. Wohnwintergarten verwendet. Für die Baugenehmigung eines Wintergartens im Bundesland Bayern spielt das im Normalfall aber keine Rolle.

Bei einer Thermischen Trennung des Wintergartens vom restlichen Wohnraum, kann der Wintergarten niedriger temperiert werden und kann nur bei Bedarf stärker beheizt werden. Bei einem mit dem Wohnraum zusammenhängenden Wintergarten wird dieser immer automatisch mit dem Wohnraum mitgeheizt. Die Energieverluste über die Verglasung des Wintergartens sorgen somit im Normalfall auch für einen höheren Energieverbrauch.

Ein weiterer Faktor ist die Qualität der Fenster. Je besser der Wärmedämmwert eines Fensters, desto geringer ist der Verlust an Wärme durch das Glas des Wintergartens. Ausschlaggebend ist hier der U-Wert. Umso geringer dieser ist, umso besser die Dämmwirkung des Fensters. Zahlreiche Informationen zur Baugenehmigung für Fenster und zur Baugenehmigung für Dachfenster finden Sie bei uns auf der Website.

Moderne Fenster bieten heute bereits hervorragende Wärmedämmwerte, welche den Energieverbrauch stark reduzieren. Die Wärmedämmwerte spielen für die Baugenehmigung eines Wintergartens im Bundesland Bayern aber keine Rolle. Weiter zu berücksichtigen ist auch, dass sich ein Wintergarten bei Sonneneinstrahlung auch im Winter relativ schnell von alleine aufheizt, wodurch eine Beheizung nicht immer notwendig ist. Das Bauvorhaben Wintergarten ist komplex, um Thema Planung, Baurecht, Bauantrag und Baugenehmigung empfehlen wir eine Beratung von Wintergartenbauern/Fachbetrieben.

Was kostet ein Wintergarten?

Die Kosten für das genehmigungspflichtige Bauvorhaben eines Wintergartens sind von Größe, Höhe, Grundfläche, Material, Form und Fensterqualität abhängig.

Da der Anbau eines Wintergartens nicht verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei zu errichten ist, kommen zudem Kosten für Bauantrag bzw. die Baugenehmigung des Wintergartens auf Sie zu. Die Kosten für einen Kaltwintergarten sind im Normalfall geringer als die Kosten für einen an den Wohnraum angeschlossenen Wintergarten, da beim angeschlossenen Wohnwintergarten meistens gesetzliche Standards für z.B. Wärmedämmung bzw. Wärmeschutznachweise oder Rettungswege eingehalten werden müssen.

Ein weiterer Kostenfaktor neben den Bau- und Planungskosten ist die Qualität der Verglasung bzw. der Fensterscheiben. Das bedeutet: Wie gut ist die Dämmwirkung der Scheiben bzw. der Verglasung gegen Heizenergieverluste? Umso besser die Dämmwirkung der Fensterverglasung, desto mehr Geld muss bei der Anschaffung der Fensterscheiben kalkuliert werden. Für ein Bauvorhaben wie den Wintergarten empfehlen wir eine Beratung durch Experten bzw. Fachbetriebe für den Wintergartenbau.

Was muss ich bei der Nutzung eines Wintergartens im Sommer beachten? Stichwort Lüftung und Sonnenschutz

Ein Wintergarten kann natürlich auch im Sommer genutzt werden, vor allem an regnerischen Tagen oder in kühlen Sommernächten bietet ein Wintergarten einen absoluten Mehrwert. Hierbei ist es egal ob es sich um einen Kaltwintergarten oder Warmwintergarten bzw. Wohnwintergarten handelt.

Um im Wintergarten auch im Sommer eine angenehme Temperatur zu gewährleisten, sind vor allem zwei Faktoren zu beachten: Lüftung und Sonnenschutz. Um warme, sich anstauende Luft im Wintergarten zu vermeiden, ist eine ausreichende Lüftung des Wintergartens zu gewährleisten. Somit ist darauf zu achten, ausreichend viele Fensterscheiben mit Öffnungsfunktion einzuplanen.

Die effektivste Belüftung eines Wintergartens kann durch eine Querlüftung gewährleistet werden. Diese wird durch öffenbare, gegenüberliegende Fenster erzielt und führt zu einer optimalen Luftzirkulation im Wintergarten.

Der Sonnenschutz des Wintergartens ist ein zweiter wichtiger Faktor. Hierbei ist darauf zu achten, dass außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen eingeplant werden. Diese bieten Bauphysikalisch einen wesentlich besseren Schutz gegen das Aufheizen durch Sonneneinstrahlung als innenliegender Sonnenschutz. Diese Faktoren sollten schon bei der Planung bzw. beim Vorbereiten des Bauantrags für die Baugenehmigung des Wintergartens bedacht werden. Wir empfehlen vorherige Beratung bei einem Fachbetrieb.

Wie groß darf ein Wintergarten sein?

Für die Größe des Wintergartens gibt es in erster Linie keine spezifischen baurechtlichen Vorgaben, die Größe des Wintergartens wird aber je nach Baugebiet indirekt über die Landesbauordnung eingeschränkt. Beispielsweise über die maximal überbaubare Fläche eines Grundstücks mit Bauwerken.

Es gibt aber im Allgemeinen keine Mindest- oder Maximalgrößen für die Höhe oder Grundfläche eines Wintergartens. Dennoch kann die Größe für den Anbau des Wintergartens durch gesetzliche, baurechtliche Vorgaben eingegrenzt werden. Für den genehmigungspflichtigen Wintergartenanbau müssen diese Vorgaben dann für eine erfolgreiche Genehmigung eingehalten werden.

Einschränkende baurechtliche Vorgaben für den Wintergarten können zunächst in der Landesbauordnung, in geltenden Satzungen oder einem Bebauungsplan festgesetzt sein. Weiter ist in der Bayerischen Bauordnung die maximal überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt, welche einen Wintergartenanbau in der Fläche einschränken kann. Je nach Baugebiet gelten verschiedene Faktoren für so ein Bauvorhaben.

Wintergärten in gängigen Größen von 15 bis 30 m² überschreiten aber in der Regel keine geltenden Vorgaben. Für die Planung, Bauantrag und Baugenehmigung für das Bauvorhaben Wintergarten sollten Sie sich dennoch an Fachfirmen wenden, welche gemeinsam mit Ihnen Ihre Vorstellungen verwirklichen.

Eignet sich ein Wintergarten für Pflanzen?

Neben den positiven Eigenschaften für den Nutzer des Wintergartens, bietet der Wintergarten auch eine großartige Option für die Überwinterung von Pflanzen.

Ein Wintergarten kann somit auch das Pflanzen von nicht heimischen Arten im Garten ermöglichen und verlagert die Atmosphäre des Gartens in der kalten Jahreszeit in den Wintergarten. Bei einer großzügigen Bepflanzung ist lediglich auf eine Ausreichende Belüftung durch öffenbare Fenster zu achten. Aufgrund der nötigen Belüftungsmöglichkeiten für die Sommernutzung des Wintergartens, sind diese aber im Normalfall bereits ausreichend vorhanden.

Muss mein Nachbar mit dem Bau eines Wintergartens einverstanden sein?

Beim Wintergarten handelt es sich um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben. Die Landesbauordung Bayerns regelt zwar auch genehmigungsfreie Bauvorhaben, der Wintergartenanbau auf Ihrem Grundstück gehört aber im Normalfall leider nicht dazu.

Als Bauherr benötigen Sie also eine Baugenehmigung. Für eine Baugenehmigung muss in Bayern ein Bauantrag bei der Baubehörde gestellt werden. Zu einem Bauantrag gehört außerhalb von Bauzeichnungen auch immer die Beteiligung der Nachbarn. Die Nachbarn müssen also vom Bauherren über das Bauvorhaben informiert werden.

Im Optimalfall stimmen die Nachbarn direkt durch eine Unterschrift zu. Falls die Nachbarn nicht zustimmen, behalten Sie sich das Recht vor, Einspruch gegen das Bauvorhaben einzulegen. Die Baubehörde benötigt diese Information, um über das Bauvorhaben entscheiden zu können.Grundsätzlich müssen nicht alle Nachbarn der anliegenden Grundstücke zustimmen, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Hält der Bau alle braurechtlichen Vorschriften ein, gibt es selten einen haltbaren Grund für einen Einspruch des Nachbarn.

Nachbarn sind alle Eigentümer von an Ihr Grundstück angrenzenden Nachbargrundstücken wie z.B. ein angrenzendes Reihenhaus. Zudem gelten Grundstücke, deren Nachbargrenze nicht unmittelbar an der eigenen Grundstücksgrenze liegt teilweise ebenfalls als indirekte Nachbargrundstücke. Das können Nachbargrundstücke sein, welche z.B. von der optischen Veränderung betroffen sein könnten. Somit sind z.B. auch indirekte Nachbarn von gegenüberliegenden Grundstücken zu informieren.