Baugenehmigung um neue Fenster einzubauen

Der Einbau von neuen Fenstern in die Fassade bietet die Möglichkeit mehr Licht, Luft und Sonne im Wohnraum zu erhalten. Ein neues Fenster kann sich sehr positiv auf die Wahrnehmung und das Wohlbefinden in einem Aufenthaltsraum auswirken. Fenster lassen einen Wohnraum größer und einladender erscheinen. Bei einem Fenstertausch oder einer Vergrößerung bestehender Fenster, können auch Energieeinsparungen durch moderne Fenster mit guten Wärmedämmeigenschaften erbracht werden.

Neue Fenster bringen mehr natürliches Licht in Ihren Wohnraum.

Fensteröffnungen lassen den bestehenden Wohnraum optisch großzügiger erscheinen, und bewirken dadurch neue Wohnqualitäten.

Beim Tausch bestehender Fenster können energetische Verbesserungen erreicht werden.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was sie beim Einbau von neuen Fenstern in Bayern beachten müssen – Stichwort Baugenehmigung.

Baugenehmigung für Fenster: Das Wichtigste in Kürze

Um neue Fenster in einer Fassade zu schaffen, benötigt es in Bayern grundsätzlich keine Baugenehmigung. Somit wird auch kein Bauantrag benötigt. Dies schließt allerdings nicht aus, dass alle Vorgaben der Bayerische Bauordnung ↗ oder bestehender Bebauungspläne und Satzungen Ihres Baugebiets eingehalten werden müssen. Vor allem ist darauf zu achten, dass laut Bayerischer Bauordnung die Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert werden darf.

Folgende Punkte sollten bei der Planung besonders beachtet werden:

  • Wie fügt sich die Gestalt des Fensters in das bestehende Gebäude ein
  • Form und Proportion des Fensters
  • Material und Farbe des Fensters

Auf dieser Seite erhalten Sie einen ersten Überblick, worauf bei der Planung eines neuen Fensters zu achten ist und welche Vorgaben ein zu halten sind.

Baugenehmigung für Fenster – Inhalt auf dieser Seite

Benötige ich eine Baugenehmigung um neue Fenster einzubauen?

Grundsätzlich wird keine Baugenehmigung benötigt, um neue Fenster einzubauen. Es ist jedoch zu beachten, dass alle Vorschriften aus der Bayerischen Bauordnung ↗, Bebauungsplänen und Satzungen eingehalten werden. Dies sollte geprüft werden. Des Weiteren gilt der Passus aus der Bayerischen Bauordnung: „…wenn die Gestalt des Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger weise verändert wird.“ Eine Prüfung Ihrer Planungsunterlagen übernehmen wir gerne für Sie.

Falls Sie Fenster ersetzen oder Fensteröffnungen verschließen sind die Anforderungen an Aufenthaltsräume und zu beachten. Des weiteren muss geprüft werden, ob das Fenster als zweiter Rettungsweg dient.

Folgende Vorgaben sind ein zu halten:

Fenster die als zweiten Rettungsweg dienen: Das Fenster muss eine Mindestbreite von 0,60 Meter und Mindesthöhe 1,00 Meter einhalten. Die Brüstungshöhe darf 1,20 Meter nicht überschreiten

Fenster in Aufenthaltsräume: Die Fläche aller Fenster eines Aufenthaltsraumen muss mindestens 1/8 der Nettogrundfläche des Raumes betragen.

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Was Kostet ein Fenster?

Die Kosten eines Fensters hängen von der Bauart, Größe und Materialität ab. Grundsätzlich wird zwischen Kunststofffenstern, Holzfenstern und Holzaluminiumfenstern unterschieden. Falls Sie bereits eigene Vorstellungen für das neuen Fenster haben, empfehlen wir Ihnen sich über die Preise im Internet oder im Fachmarkt zu informieren.

Beim geplanten Umbau müssen die Einbaukosten mit beachtet werden. Das ersetzen eines Fensters ist hier die einfachste und günstigste Variante. Beim Einbau eines neuen Fensters, mit der Öffnung der Außenwand kommen einige Arbeitsschritte zusammen, die je nach Einbausituation geprüft und sorgfältig geplant werden sollten. Wir empfehlen die Ausführung durch eine Fachfirma.

Die Einbaukosten müssen demnach für jede Einbausituation einzeln Kalkuliert werden.

Was ist bei der Fenstergröße zu beachten?

Das Element Glas lässt nur eine bestimmte Größe zu bevor es zu instabil wird. Bei fertigen Fenstern steht diese Frage natürlich nicht im Raum. Falls Sie aber großzügige Glasflächen einsetzten möchten, bedarf es hierfür immer einer für den Einzelfall abgestimmten detaillierten Planung.

Des weiteren sind Brüstungshöhen zu beachten. Diese Beträgt mindestens 0,90 Meter. Bei höheren Gebäuden ab einer Geschosshöhe von 12,00 Metern muss die Brüstungshöhe 1,10 Meter betragen.

Bei Fenstern, deren Fensterflügel ganz geöffnet werden können, gibt es je nach Hersteller maximale Größen für Fensterflügel. Dies liegt daran, dass die Statik des Fensters nur eine bestimmte Belastung durch den geöffneten Fensterflügel tragen kann.

Bitte beachten Sie ebenfalls die Öffnungsrichtung (links/recht) der Fensterflügel. Je nach Raumplanung können später Möbel die Öffnung des Fensters behindern.

Was ist die Brüstungshöhe?

Die Brüstungshöhe beschreibt die Höhendifferenz zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Oberkante des unteren Fensterrahmens. Bei dieser Regelung geht es um die Absicherung gegen herunterfallen. Die Brüstungshöhe muss mindestens 0,90 Meter betragen. Ab einer Geschosshöhe von 12,00 Meter ist diese auf 1,10 Meter zu erhöhen. Bei Bodentiefen Fenstern muss somit ein Geländer am Fenster angebracht werden. Oftmals werden solche Fenster als französischer Balkon bezeichnet.