Dachgaube Baugenehmigung in Bayern
Eine Dachgaube bietet eine hervorragende Möglichkeit zusätzlichen Wohnraum in der Dachschräge das Dachgeschosses zu erlangen. Sie bietet Platz für ein zusätzliches Fenster um mehr Licht, Luft und somit Raumqualität zu erlangen. Je nach Ausführung wird die anrechenbare Wohnfläche des Dachgeschosses vergrößert und erhöht somit auch den Wert Ihrer Immobilie.
Baugenehmigung Bayern » Dachgaube
Eine Dachgaube wird häufig als Mittel genutzt, um mehr Wohnraumqualität im Dachgeschoss zu schaffen.
Die Dachgaube bring durch das zusätzliche Fenster mehr Licht, Luft und Sonne in den Wohnraum.
Je nach Größe und Form der Dachgaube wird die anrechenbare Wohnfläche vergrößert und somit der Wert der Immobilie.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was sie bei der Planung einer Dachgaube in Bayern beachten müssen – Stichwort Baugenehmigung.
Baugenehmigung für Dachgauben: Das Wichtigste in Kürze
Ob für den Bau einer Dachgaube in Bayern eine Baugenehmigung verlangt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Bayerische Bauordnung ↗, sowie Bebauungspläne und Satzungen des jeweiligen Baugebiets legen dabei Planungsvorgaben zu Grunde. Ob eine Baugenehmigung für Dachgauben in Bayern benötigt wird hängt hauptsächlich von folgende Planungspunkte ab :
- Größe der Dachgaube
- Ansichtsfläche der Dachgaube
- Art der Dachgaube
- Dachneigung der Dachgaube
- Bebauungsplan und Satzungen des Baugebiets
Auf der folgenden Seite erfahren Sie, welche Planungspunkte für die Baugenehmigung einer Dachgaube geprüft oder eingehalten werden müssen.
Baugenehmigung für Dachgauben – Inhalt auf dieser Seite
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Dachgaube?
Für Dachgauben brauchen Sie nicht grundsätzlich eine Baugenehmigung. Dachgauben sind verfahrensfrei, wenn Sie im Bereich eines sogenannten qualifizierten Bebauungsplan geregelt werden. In diesem Fall werden alle Regelungen im Bebauungsplan beschrieben. Verfahrensfreie Bauvorhaben werden in Artikel 57 der Bayerische Bauordnung ↗ geregelt. Dachgauben greifen in die Gestalt des Gebäudes ein und müssen rechtliche Planungsvorgaben erfüllen. Hauptsächlich geht es hierbei um die Einhaltung von Abstandsflächen auf dem Gelände und die gestalterische Einfügung in die umliegende Bebauung.
Was ist eine Dachgaube?
Eine Dachgaube ist als ein hinzugefügter Dachaufbau im geneigten Dach eines Gebäudes definiert.
Welche Mindestgrößen gelten für Fenster in Dachgauben?
In Aufenthaltsräumen müssen Fenster Mindestgrößen für die Belichtung einhalten. Teilweise werden Fenster als zweiter Rettungsweg genutzt, diese müssen ebenso Mindestgrößen einhalten.
Im Falle eines bestehenden Aufenthaltsraumes sind im Normalfall bereits alle Vorgaben eingehalten. Wird also eine Dachgaube neu angebaut, kann das Fenster in gewünschter Größe geplant werden. Wird jedoch ein bestehendes Fenster ersetzt, muss die Funktion des Fensters geprüft werden und wenn nötig ein neuer Nachweis zur Einhaltung bestehender Vorgaben erstellt werden.
Je nach Gebäudehöhe ist eine Brüstungshöhe von mindestens 0,90 Meter bzw. 1,10 Meter einzuhalten.
Info:
Fenstergröße für den zweiten Rettungsweg: Das Fenster muss mindestens 0,60 Meter breit und 1,00 Meter hoch. Die maximale Brüstungshöhe darf 1,20 Meter betragen.
Fenstergröße für Aufenthaltsräume: Die Fensterfläche eines Raumes muss mindestens 1/8 der Nettogrundfläche des Raumes betragen.
Was bedeutet Brüstungshöhe?
Die Brüstungshöhe bei einer Dachgaube, ist die Höhe von der Oberkante des Fußbodens (z.B. Parkett) bis zum Fensterrahmen. Diese ist mindestens 0,90 m hoch zu Planen. Ab einer Geschosshöhe von 12,00 m ist die Brüstungshöhe auf 1,10 m zu erhöhen. Die Brüstung mit ihrer Mindesthöhe soll vor herabfallen sichern. Falls das Fenster tiefer zum Boden geführt werden soll, ist ein Geländer anzubringen, welches die Vorgabe der Brüstungshöhe einhält.
Was ist die Maximalgröße für eine Dachgaube?
Die Maximalgröße wird von Planungsrechtlichen Vorgaben eingeschränkt. Maßgeblich hierfür ist die Einhaltung von Abstandsflächen und gestalterischen Vorgaben. Die Maximalgröße ist somit immer gesondert zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Falls die Abstandsflächen bereits vollumfänglich ausgereizt sind, beschreibt die Bayerische Bauordnung Dachgauben ohne Abstandsflächen. Die Prüfung der Abstandsflächen fällt somit weg.
Was ist eine Abstandsfläche?
Eine Abstandsfläche ist im Grunde genommen die Fassadenfläche umgeklappt auf das Grundstück. Die Abstandsflächen sollen eine zu dichte Bebauung eines Gebiets vermieden. Ziel ist, dass die Bebauung genug Licht, Luft und Raum zwischen den Gebäuden gewährleistet.
Somit könnte Beispielsweise eine sehr große Dachgaube, die Abstandsflächenregelungen nicht einhalten und als folge eine ungewollte Verschattung des Nachbargrundstücks verursachen. Für diese Dachgaube wäre somit keine Baugenehmigung möglich.
Die geplante Dachgaube (Bauantrag) muss für eine erfolgreiche Baugenehmigung die Abstandsflächenregelung einhalten.
Was sind Dachgauben ohne Abstandsflächen?
Die Bayerische Bauordnung kategorisiert Dachgauben, die keine eigene Abstandsfläche haben. Diese werden als untergeordnete Dachgauben bezeichnet.
Diese Dachgauben benötigen zwar ebenfalls einen Bauantrag, sind aber im Normalfall wesentlich unkritischer in der Baugenehmigung. Dachgauben, die folgende Vorgaben nicht einhalten, müssen über einen Abstandsflächennachweis im Bauantrag geprüft werden.
Vorgaben für Dachgauben ohne Abstandsflächen:
- Die Gesamtlänge aller Dachgauben darf in der Ansichtsfläche insgesamt nicht mehr als 1/3 der Außenwandlänge des Gebäudes betragen.
- Die Gesamtlänge aller Dachgauben ist jedoch auf maximal 5,00 Meter begrenzt.
- Die Ansichtsfläche pro Dachgaube darf nicht mehr als 4,00 m² betragen.
- Die maximale Höhe der Dachgaube darf 2,50 Meter nicht überschreiten.
Beispiele zu Dachgauben ohne Abstandsflächen:
1. Wenn eine Gebäudeaußenwand 12,00 Meter lang ist, darf somit eine Dachgauben insgesamt max. 12,00 m / 3 = 4,00 m betragen. Diese könnten z.B. auf zwei Dachgauben mit einer Länge von 2,00 Meter aufgeteilt werden.
2. Ein Gebäude ist 18,00 Meter Lang. Im ersten Schritt ist die Berechnung 18,00 m / 3 = 6,00 Meter. Hier greift nun die maximale Breite von 5,00 Metern. Die Dachgauben dürfen somit maximal 5,00 Meter in der Ansichtsfläche betragen.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur gilt, wenn der Bebauungsplan/Satzung des Baugebiets nichts anderes Vorschreibt.
Was kostet eine Dachgaube?
Je nach Material, Größe, Gaubenform und Qualität kann der Preis sehr unterschiedlich ausfallen. Demnach lässt sich hierzu leider keine genaue Aussage treffen.
Genaueres ist erst nach dem ersten Entwurf und der Materialisierung der Dachgaube zu ermitteln. Für den Bauantrag werden die Kosten von uns über Baukostenkennwerte auf Grundlage der DIN 276 ermittelt.
Preissicherheit gibt das zurückgreifen auf Fertigteil-Dachgauben. Diese werden einbaufertig geliefert und haben einen Fixpreis. Somit kommen nur noch Kosten für den Bauantrag auf Sie zu.
Preise können je nach ausführender Firma, Region, Saison, Auftragslage und Materialverfügbarkeit variieren.
Welche Vorteile haben Dachgauben im Vergleich zu Dachflächenfenstern?
Ein Dachflächenfenster ist oftmals eine verlockende, günstige alternative zu einer Dachgaube. Ein Dachflächenfenster ist ein Fenster in der Dachschräge.
Doch welche Vorteile hat eine Dachgaube?
Eine Dachgaube schafft im Inneren ein zusätzlichen Raumgewinn. Das tatsächliche Raumvolumen und die anrechenbare Wohnfläche kann vergrößert werden. Dies kann sich positiv auf den Immobilienwert auswirken.
Hierbei spielen die Regelungen zur anrechenbaren Wohnfläche im Zusammenhang mit der Raumhöhe eine Rolle.
Ab 1,0 – 1,99m zählt die Fläche zu 50% in die Wohnfläche; ab 2,00 m zu 100%.
Welche Flächen sind Wohnflächen?
Die anrechenbare Wohnfläche steht im Zusammenhang mit der Raumhöhe. Folgende Anrechnungen sind möglich:
- Ab 1,00 m – 1,99 m Raumhöhe, darf die Fläche zu 50 % als Wohnfläche angerechnet werden.
- Ab 2,00 m darf die Wohnfläche zu 100% angerechnet werden.