Baugenehmigung für Garagen in Bayern

Eine Garage bietet die beste Möglichkeit Ihr Fahrzeug vor Witterungseinflüssen, Schmutz und Vandalismus zu schützen. Sommerliche Hitze, Schnee oder Hagel können Ihrem Fahrzeug nichts mehr anhaben. Je nach Dimensionierung, bietet eine Garage zudem zusätzlichen Stauraum für Fahrrad, Motorrad und Co. Der Bau einer Garage kann außerdem zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie beitragen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche baurechtlichen Grundvoraussetzungen für die Errichtung einer Garage erfüllt werden müssen – Stichwort Baugenehmigung für eine Garage in Bayern.

Eine Garage ist die ideale Möglichkeit, um Ihre Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen, Diebstahl oder Vandalismus zu schützen.

Mit dem Bau einer Garage erhöhen Sie Ihren Nutzungskomfort, erhalten neuen Stauraum und steigern zudem in der Regel auch den Wert Ihrer Immobile.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was sie bei der Planung einer Garage in Bayern beachten müssen – Stichwort Baugenehmigung.

Garage Baugenehmigung in Bayern:
Das Wichtigste in Kürze

Um eine Garage in Bayern zu errichten, bedarf es unter Umständen einer Baugenehmigung. Das liegt daran, dass die Bebauung von Grundstücken in Bayern an Gesetze, Verordnungen, Satzungen und weiter Vorgaben geknüpft ist. Grundlegende Faktoren, die Einfluss darauf nehmen, ob eine Baugenehmigung für eine Garage notwendig ist, sind:

  • Art und Größe der geplanten Garage
  • Lage der Garage auf dem Baugrundstück
  • bestehende Bebauung auf dem Grundstück
  • geltende Bebauungspläne, Verordnungen und Satzungen, falls vorhanden
  • Gesetzliche Regelungen

Im Folgenden erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung für Garagen in Bayern nötig ist und wann eine Garage möglicherweise auch ohne Baugenehmigung errichtet werden kann.

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Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Garage?

Ob Sie eine Baugenehmigung für eine Garage benötigen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und muss im Einzelfall geprüft werden. Die Bayerische Bauordnung ↗ gibt allerdings grundsätzliche Vorgaben um eine Garage Genehmigungsfrei erstellen zu dürfen. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Verfahrensformen.

Was ist eine Garage? Definition

Die Bayerische Bauordnung unterscheidet zwischen offenen und geschlossenen Garagen. Unter einer geschlossenen Garage versteht man eine ringsherum umschlossene Abstellmöglichkeit für Kraftfahrzeuge. Eine geschlossene Garage darf eine Öffnungsgröße von einem Drittel der Gesamtfläche der Umfassungswände aufweisen. Trifft dieses Kriterium nicht zu, so spricht die Bayerische Bauordnung von einer offenen Garage. Offene Garagen werden auch als Carport bezeichnet.

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Wo Darf Ich eine Garage Bauen?

Das Bauvorhaben einer Garage in Bayern muss sich auf einem Baugrundstück befinden.

Dieses muss sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befinden, also in einer bestehenden Ortschaft. Falls dies nicht zutrifft, handelt es sich um einen Außenbereich (das kann etwa ein alleinstehender Bauernhof sein). Das Bauen im Außenbereich unterliegt gesonderten Regelungen.

Was beinhaltet ein Bauantrag für eine Garage?

Ein Bauantrag für eine Garage in Bayern beinhaltet folgendes:
  • Bauzeichnungen – Grundrisse / Schnitte / Ansichten / Lageplan (sog. Eingabepläne)
  • Bauantragsformulare
  • Katasterauszug amtl. beglaubigt
  • Lageplan des Grundstücks
  • postalischer Versand in 3-facher Ausführung in Bauantragsmappen

Was sind grenznahe Garagen? – Garagen ohne Abstandsflächen

Garagen an Grundstücksgrenzen werden als grenznahe Garagen bezeichnet. Grenznah bedeutet, dass die Garage weniger als drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Bei einer grenznahen Bebauung wird die Abstandsfläche der Garage nicht berücksichtigt.

Grenznahe Bebauung ist gemäß Bayerischer Bauordnung auf neun Meter Länge je Grundstücksgrenze limitiert. Insgesamt dürfen auf einem Grundstück grenznahe Bebauungen insgesamt maximal 15m betragen. Hier ist zu beachten, ob es nicht bereits andere Bebauungen an der Grenze gibt.

Wie hoch darf eine grenznahe Garage sein?

Eine grenznahe Garage darf eine mittlere Wandhöhe von maximal drei Metern aufweisen. Wird die maximale Wandhöhe nicht überschritten, so werden die Abstandsflächen der Garage nicht berücksichtigt.

Was ist mittlere Wandhöhe?

Die mittlere Wandhöhe bei einer Garage ist die durchschnittliche Wandhöhe der Garage. Diese wird von der Oberkante des Geländes bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachfläche gemessen. Hat die Garage beispielsweise eine Hanglage, muss hier die durchschnittliche Wandhöhe ermittelt werden. Also (Höhe[max] + Höhe[min] / 2 ). Je nach Dachneigung und Dachform, muss hier auch ein Teil der Dachhöhe mit in die Gesamthöhe einberechnet werden.

Welche Abmessungen muss eine Garage haben?

In der bayerischen Bauordnung ist vorgeschrieben, dass ein notwendiger Einstellplatz mindestens fünf Meter lang und eine Mindestbreite zwischen 2,30 Meter und 2,50 Meter aufweisen muss. Die Mindestbreite richtet sich nach der Anzahl und der Anordnung der Stellplätze in der Garage:

  • Ein einzelner Garagenstellplatz muss bei einer Garage mindestens 2,50 Meter breit sein.
  • Bei einer Doppelgarage muss jeder Stellplatz mindestens 2,40 Meter breit sein.
  • Bei einer Dreifachgarage muss der linke und rechte Stellplatz 2,40 Meter, der mittlere 2,30 Meter breit sein.
  • Soll ein behindertengerechter Stellplatz ausgeführt werden, so muss dieser eine Breite von mindestens 3,50 Metern aufweisen.

Wir empfehlen die Maße Ihres Fahrzeuges zu erfassen und die Garage auf die Abmessungen auszulegen. Garagen im Mindestmaß erweisen sich oftmals als unkomfortabel im Alltagsgebrauch.

Wie hoch muss eine Garage sein?

Garagen müssen in begehbaren Bereichen mindestens zwei Meter lichte Höhe einhalten. Dies gilt auch auch unter Unterzügen, Lüftungsleitungen und sonstigen Bauteilen. Als lichte Höhe bezeichnet man die Distanz zwischen 2 fertigen Oberflächen. Der Abstand wird direkt gemessen.

Welche äußere Form muss die Garage haben?

Falls es keine Vorgaben durch einen Bebauungsplan oder Satzungen gibt, gilt immer: Das Bauwerk muss sich in die äußere Umgebung einfügen.

Ob dies der Fall ist, entscheidet letztendlich das zuständige Bauamt auf Grundlage der Bauantragsunterlagen.

Bei Angaben zur äußeren Form, können im Grunde jegliche auf die äußere Gestalt bezogene Vorgaben festgelegt sein. Beispielsweise Material, Farbe oder Dachform.

mögliche Dachformen Carport und Garage
Möglich Dachformen einer Garage: Pultdach, Zeltdach, (einhüftiges) Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Mansarddach oder Sheddach – Die äußere Form der Garage muss sich für eine erfolgreiche Baugenehmigung in Bayern in die umliegende Umgebung einfügen.

Welche Größen für Zufahrt und Stellplatz müssen vorhanden sein?

Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens drei Meter Länge vorhanden sein.

Die Bayerische Bauordnung beschreibt verschiedene Fallsituationen: Falls die Garage mit der Öffnung nicht im rechten Winkel zur Straße zeigt, muss der Platz für die Zufahrt erhöht werden. Dies ist mit benötigter Fläche zum Rangieren oder Einbiegen auf den Stellplatz begründet. Es gibt zahlreiche Szenarien, die in der Bayerischen Bauordnung geregelt sind. Im schlimmsten Fall müssen 6,50 Meter eingeplant für die Zu- und Abfahrten werden. Dies gilt, wenn der Stellplatz parallel zur Straße liegt.

Diese Regelungen gelten, falls das Baugebiet keine gesonderten Vorgaben vorgibt.

Müssen meine Nachbarn mit dem Bau einer Garage einverstanden sein?

Im Falle eines Bauantrags ist die Zustimmung der Nachbarn erforderlich. Sind die Nachbarn nicht einverstanden, werden die Einwände vom Bauamt geprüft. Die Entscheidung liegt dann in der Hand der Gemeinde oder eines Gerichts. Im besten Fall, lassen Sie Ihre Nachbarn bereits vor Einreichung auf den Bauantragsunterlagen unterschreiben. Falls Sie keinen Kontakt zu den Nachbarn haben, kann dies auch das zuständige Bauamt für Sie übernehmen. Den Nachbarn wird dann eine angemessene Frist zum Einspruch eingeräumt.

Was Kostet eine Garage?

Die Baukosten müssen für den Bauantrag einer Garage in Bayern ermittelt werden. Die Baukosten werden über Kostengruppen nach DIN 276 ermittelt.

Kennwerte für die Kostenermittlung werden aus Vorlagen wie z.B. dem BKI-Baukosteninformationszentrum, oder aus Erfahrungswerten erhoben. Ein guter Richtwert hierfür sind ca. 200 – 250 €/m³ Gebäudevolumen bei überirdischen Garagen.

Für die Zufahrt kann ein Wert von ca. 75€/m² oder 5 – 10 % der Baukosten angenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten extrem von Material, Größe und Dachform abhängen. Eine genauere Kostenschätzung kann also nur mit dem Entsprechenden Entwurf erstellt werden.

Beispielrechnung für die Baukosten einer Garage

Kosten für eine Garage mit einem Stellplatz. Maße des Stellplatz 2,50 m x 5,00 m. Wandstärke 24 cm. Höhe 3,00 m. Dachform: Flachdach.

Berechnung Garage:

  • Breite Garage: 2,50 m + 0,24 m + 0,24 m = 2,98 m
  • Länge Garage: 5,00 m + 0,24 m + 0,24 m = 5,48 m
  • Volumen Garage: 2,98 m x 5,48 m x 3,00 m = 49,00 m³
  • Kosten Garage: 49,00 m³ x 225 €/m³ = 11.025,00 €

Berechnung Zufahrt:

  • Breite Zufahrt: 3,00 m
  • Länge Zufahrt: 5,00 m
  • Fläche Zufahrt: 3,00 m x 5,00 m = 15,00 m²
  • Kosten Zufahrt: 15,00 m² x 75 €/m² = 1.125,00 €

Geschätzte Baukosten für die Garage:

11.025,00 € + 1.125,00 € = 12.150,00 €

Hierbei handelt es sich um eine Beispielrechnung zur Veranschaulichung, die einen groben Richtwert bieten soll. In der Realität ist die Berechnungen von diversen Faktoren abhängig, die wir natürlich berücksichtigen.