Dachfenster Baugenehmigung in Bayern

Der Einbau eines neuen Dachfensters ist eine hervorragende Möglichkeit, um zusätzliche Wohnraumqualität in Ihr Zuhause zu bringen. Ein Dachfenster bietet Licht, Luft, Sonne und Aussicht für Ihren Wohnraum im Dachgeschoss. Dachfenster gibt es in vielen verschiedenen Farben, Formen und Größen. Ein Dachfenster bedarf im Normalfall keiner Baugenehmigung. Die perfekte Möglichkeit um die Wohnqualität in Ihrem Eigenheim zu steigern.

Ein neues Dachfenster bringt neue Wohnqualität durch natürliche Belichtung und Belüftung in Ihr Dachgeschoss und wird häufig auch im Dachausbau verwendet.

Durch den Austausch bzw. das Ersetzen eines alten Dachflächenfensters können in den meisten Fällen energetische Einsparungen durch eine verbesserte Dämmwirkung des Dachfensters erzielt werden.

Sie planen einen Dachgeschossausbau ihres Einfamilienhauses? Für dieses Vorhaben sind neue Dachfenster in den meisten Fällen eine absolute Notwendigkeit für ein behagliches, angenehmes Wohnraumklima.

Baugenehmigung für Dachfenster: Das Wichtigste in Kürze

Um ein neues Dachfenster bzw. Dachflächenfenster in Bayern einzubauen, benötigen Sie als Bauherr in der Regel keine Baugenehmigung. Der Einbau ist genehmigungsfrei, ein Bauantrag wird nicht benötigt. Es ist jedoch zu prüfen, ob es möglicherweise bauliche Vorgaben durch die Bayerische Bauordnung oder örtliche Bauvorschriften für das Vorhaben gibt. Hierbei ist es egal ob Sie ein neues Dachfenster einbauen oder ein bestehendes Dachfenster austauschen. Die Landesbauordnung Bayerns, die Bayerische Bauordnung Art. 57 Nr. 11 d ↗ bietet die Grundlage für den Einbau von Dachfenstern ohne Baugenehmigung.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Planung eines Dachfensters besonders durchdenken:

  • Größe, Material des Fensters
  • Sonnenschutz des Dachfensters
  • Art des Dachfensters, z.B. Dachfenster mit Aufkeilrahmen

Auf dieser Seite erfahren Sie, ob eine Baugenehmigung für Dachfenster bzw. Dachflächenfenster erforderlich ist, welche Vorgaben oder Beschränkungen sich aus der Landesbauordnung für solch ein Vorhaben ergeben. Sie erfahren, welche Punkte bei der Planung eines neuen Dachfensters zu beachten sind.

Baugenehmigung für Fenster – Inhalt auf dieser Seite

Wie ist ein Dachfenster bzw. ein Dachflächenfenster definiert?

Ein Dachfenster ist ein Fenster, welches in der Dachschräge verbaut ist. Ein Dachfenster ist kein Dachaufbau, wie eine Dachgaube. Es ist baulich in der Dachneigung der Dachfläche integriert und wird oftmals auch Dachflächenfenster genannt.

Bei dieser Baumaßnahme wird also eine Öffnung in der Dachfläche erstellt, in der dann ein Dachfenster verbaut wird. Das Dachflächenfenster ist bündig mit der Dachfläche und erscheint äußerlich somit nicht als Dachaufbau. Das Dachfenster steht nicht über das Dach heraus. Von außen gesehen ist es nahezu bündig mit der Dachhaut, z.B. den Dachziegeln. In Bayern ist der Dachfenstereinbau in der Regel genehmigungsfrei.

Erfahren Sie hier mehr über Baugenehmigungen für Fenster.

Benötige ich eine Baugenehmigung für ein neues Dachfenster/Dachflächenfenster?

Der Einbau eines neuen Dachfensters bzw. Dachflächenfensters ist in Bayern eine Baumaßnahme, welche keine Baugenehmigung durch einen Bauantrag benötigt, wenn es keine anderen Vorgaben oder Beschränkungen durch örtliches Baurecht gibt. Bauliche Vorgaben aus Bauvorschriften können Größen für Öffnungen, Fenstergrößen oder Mindestabstände zwischen Dachfenstern im Dachraum sein.

Die Baumaßnahme des Dachfenstereinbaus ist in der Regel aber genehmigungsfrei. Dass ein Dachfenster keine Baugenehmigung benötigt, liegt vor allem daran, dass ein Dachflächenfenster im Gegensatz zu einer Dachgaube kein Dachaufbau ist. Das Dachfenster hat dieselbe Dachneigung wie das Dach selbst. Ein Dachaufbau, wie z.B. eine Dachgaube muss in der Regel genehmigt werden, da dieser die äußere Form des Gebäudes stark verändert und unter Umständen zu einer Nutzungsänderung führt.

Das Bauvorhaben des Dachfensters muss somit nicht durch das Bauamt bzw. die Bauaufsichtsbehörde geprüft und genehmigt werden. Eine Baugenehmigung ist eine Bescheinigung der Baubehörde, welche das im Bauantrag dargestellte Vorhaben genehmigt. Grundlage hierfür bietet die Landesbauordnung, die Bayerische Bauordnung Art. 57 Nr. 11 d ↗ .

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Benötige ich eine Baugenehmigung für den Austausch eines alten Dachfensters/Dachflächenfenster?

Für den Austausch bzw. das Ersetzen eines bestehenden Dachfensters benötigen Sie als Bauherr in Bayern kein Baugenehmigungsverfahren. Dachfenster können genehmigungsfrei ausgetauscht werden. Somit muss auch kein Bauantrag für den Ausbau bzw. dein Einbau eingereicht werden.

Das alte Dachfenster wird aus seiner bestehenden Öffnung entfernt werden und durch ein neues Fenster ersetzt. Bauliche Beschränkungen für dieses Vorhaben könne sich lediglich aus örtlichen Bauvorschriften ergeben. Beispielsweise die Größe der Öffnung für das Dachfensters. In der Landesbauordnung gibt es für solch ein Vorhaben keine Vorschriften oder Beschränkungen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Tausch von Dachfenstern bzw. Dachflächenfenstern in der Regel nicht.

Benötige ich einen Sonnenschutz für ein Dachfenster/Dachflächenfenster?

Ein Sonnenschutz für ein Dachfenster ist in Bayern nicht verpflichtend. Durch die Lage des Dachfensters in der schrägen Dachfläche kommt es allerdings zu einer erhöhten Sonneneinstrahlung in den Dachraum im Gegensatz zu einem Fenster als Öffnung in der Außenwand.

Bei dieser Baumaßnahme empfiehlt sich also dringend ein Sonnenschutz für die Glasflächen eines Dachflächenfenster, um den sommerlichen Hitzeschutz zu gewährleisten und ein Aufheizen des Dachgeschosses bzw. des Dachraumes im Sommer zu vermeiden. Bei geringen Fenstergrößen kann unter Umständen auf einen Sonnenschutz verzichtet werden. Wir empfehlen eine Beratung durch eine Fachfirma.

Sonnenschutz für Dachfenster – innen oder außen?

Um den Dachraum hinter einem Dachfenster effektiv vor sommerlicher Hitze zu schützen, ist ein außenliegender Sonnenschutz unumgänglich. Der Sonnenschutz ist also im Freien angebracht, außerhalb der Glasfläche.

Bauphysikalisch bietet ein Sonnenschutz an der Außenseite des Dachfensters (z.B. Rolladen) eine wesentlich höhere Wirkung gegen das Aufheizen des Aufenthaltsraumes als ein innenliegender Sonnenschutz. Ein innenliegender Sonnenschutz sollte eher als reiner Sicht- oder Blendschutz gesehen werden, welcher einen außenliegenden Sonnenschutz nicht ersetzen kann. Durch das Aufheizen der Glasfläche und des Fensterrahmens von außen, überträgt sich die Wärme bei einem innenliegenden Sonnenschutz beinahe ungehindert auf den dahinterliegenden Raum.

Welches Material oder Außenfarbe sollte mein Dachfenster/Dachflächenfenster haben?

Eine Vorgabe oder Beschränkung zu Material oder Farbe des Dachfensters gibt es in der Landesbauordnung, der Bayerischen Bauordnung nicht. Für Sie als Bauherr können sich bauliche Beschränkungen aber aus örtlichen Bauvorschriften ergeben. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dies im Normalfall nicht.Das Material des Dachfensters bedarf also keiner Baugenehmigung durch einen Bauantrag.

In der Regel werden Dachflächenfenstern mit Kunststoffrahmen, Holz- oder Holzalurahmen versehen. Die Dachfensterrahmen können dann, je nach Hersteller in verschiedenen Farben bestellt werden. Die Farbe des nach außen sichtbaren Rahmens des Dachflächenfensters sollte sich farblich angemessen in die Dachfläche integrieren. Hier gilt: das Dachfenster sollte sich in die nähere Umgebung einfügen.

In seltenen Fällen gibt es bauliche Vorgaben im Baugebiet welche Sie, falls vorhanden, in Ortssatzungen oder einem geltenden Bebauungsplan finden.

Dachfenster mit Holzrahmen oder Dachfenster mit Kunststoffrahmen?

Grundsätzlich gibt es keine nennenswerten Qualitätsunterschiede zwischen Dachfenstern mit Kunststoff- oder Holzrahmen.

Ein Kunststoffrahmen bietet eine pflegeleichtere Oberfläche und ist tendenziell für Räume mit hoher Luftfeuchtigkeit, wie z.B. Bad oder Küche besser geeignet. Für Sie als Bauherr ist schlussendlich die Frage des Materials für das Dachflächenfenster nach eigenen Präferenzen zu wählen. Ein Dachfenster mit Holzrahmen bedarf einer intensiveren Pflege und sollte je nach Herstellervorgabe alle vier bis fünf Jahre nachbehandelt (schleifen/lackieren) werden, um eine einwandfreie Funktion und Optik des Dachfensters zu gewährleisten.

Was kostet ein Dachfenster/Dachflächenfenster?

Die Kosten für ein Dachfenster variieren je nach Größe, Material und Modell. Zudem sind die Einbaukosten für die Baumaßnahme im Dachraum zu berücksichtigen.

Das Dachflächenfenster wird baulich in den Dachaufbau integriert, hier ist Fachwissen gefragt. Für Informationen zu verschiedenen Dachfenstern sowie zum Einbau empfehlen wir eine direkte Beratung bei einem führenden Hersteller.

Da im Normalfall keine Baugenehmigung benötigt wird, fallen auch keine Kosten für Anträge bei der Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn an.

Kann ich ein Dachfenster selbst Ausbauen/Einbauen – Dachfenstereinbau?

Ein Dachfenster wird in den bestehenden Dachaufbau eingesetzt. Bei dieser Baumaßnahme muss eine neue Öffnung in das Dach ihres Wohnhauses erstellt werden oder ein altes Dachfenster ausgebaut und ersetzt werden.

Der Ausbau und Einbau im Dachraum oder dem Dachboden ist kompliziert. Fachwissen und saubere Arbeit ist gefragt, um das Dachfenster baulich fachgerecht in den Dachaufbau zu integrieren. Ein fehlerhafter baulicher Anschluss des Dachfensters in den Dachaufbau kann schnell zu Wasserschäden, Feuchte und Schimmel im Dachraum führen. Wir empfehlen eine Beratung durch eine Fachfirma vor Baubeginn und einen Dachfenstereinbau durch Fachleute.

Was sind Dachfenster/Dachflächenfenster mit Aufkeilrahmen?

Ein Dachfenster mit Aufkeilrahmen beschreibt ein Dachfenster, welches baulich durch einen Rahmen in Keilform über die Dachfläche heraussteht.

Je nach Größe der Öffnung kann ein bestehendes Dachfenster auch baulich durch ein Dachfenster mit Aufkeilrahmen ersetzt werden. Es bietet mehr Raum unter dem Dachfenster, eine bessere natürliche Belichtung des Raumes und eine bessere Rundumsicht nach außen.

Bis zu einem bestimmten Überstand sind Dachfenster mit Aufkeilrahmen in der Regel genehmigunsfrei und können somit problemlos ein handelsübliches Dachfenster ersetzen. Je nach Baugebiet können Dachfenster mit Aufkeilrahmen aber auch genehmigungspflichtig sein.

Wie weit darf ein Dachfenster mit Aufkeilrahmen über die Dachfläche hinausragen?

Bis zu welcher Höhe ein genehmigungsfreies Dachfenster bzw. Dachflächenfenster mit Aufkeilrahmen über die Dachfläche herausstehen darf, liegt meist im Ermessen der zuständigen Baubehörde oder wird in den örtlichen Bauvorschriften festgelegt bzw. beschränkt.

Ab welcher baulichen Höhe ein Dachfenster mit Aufkeilrahmen also genehmigungspflichtig ist kann nicht klar definiert werden. Die Bayerische Bauordnung legt hierfür keine baulichen Vorgaben fest. Oftmals wird für diese Art von Dachfenster keine Baugenehmigung benötigt. Gerne beraten wir Sie, ob das geplante Bauvorhaben genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist bzw. ob Bescheinigungen nötig sind oder bauliche Beschränkungen gelten.

Welche Regelungen gibt es für Dachfenster mit Aufkeilrahmen in München?

In der Landeshauptstadt München sind Dachfenster mit Aufkeilrahmen als Dachaufbau grundsätzlich zulässig, falls keine anderen baulichen Vorgaben durch örtliche baurechtliche Vorschriften diese verbieten.

In der Stadt München sieht die Bauaufsichtsbehörde Dachfenster mit Aufkeilrahmen in der Regel bis zu einem Überstand von 25 Zentimetern über die Dachfläche als genehmigungsfrei zulässig an. Somit ist kein Baugenehmigungsverfahren für diese Dachaufbauten nötig.

Dachfenster mit höheren Aufkeilrahmen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Der bauliche Überstand des Dachfensters bzw. Aufkeilrahmens wird im rechten Winkel zwischen der Außenkante des Dachziegels und dem höchsten, äußeren Punkt des Dachfensters gemessen. Einen Mindestabstand gibt es nicht. Die Bauaufsichtsbehörde darf die Einhaltung der baulichen Maße prüfen. Wir raten dennoch dringend dazu sich vor Baubeginn der Baumaßnahme zu erkundigen, ob ein Bauantrag für Ihr Bauvorhaben nötig ist.

Dachfenster mit Aufkeilrahmen, die Alternative zur Dachgaube?

Ein Dachfenster mit Aufkeilrahmen bietet mehr Raum unter dem Dachfenster als herkömmliche Dachflächenfenster, eine angenehme natürliche Belichtung und eine verbesserte horizontale Rundumsicht.

Baurechtlich ist ein Dachfenster wesentlich einfacher zu Hand haben als ein Dachaufbau durch eine Dachgaube. Hinsichtlich der höheren Kosten für die Baugenehmigung und die Baumaßnahme einer genehmigungspflichtigen Dachgaube, kann ein genehmigungsfreies Dachfenster mit Aufkeilrahmen für Sie als Bauherr eine echte bauliche Alternative zur Dachgaube auf Ihrem Einfamilienhaus sein. Dachfenster mit Aufkeilrahmen finden Sie in verschiedenen Fenstergrößen und Ausführungen. Wir empfehlen eine direkte Beratung zu Dachfenstern und den Dachfenstereinbau bei einem führenden Hersteller für Dachfenster aller Art.

Dachfenster für den Dachgeschossausbau, welche Größen muss ich einhalten?

Grundsätzlich gibt es keine baulichen Vorgaben oder Beschränkungen für die Größe der Öffnung bzw. der Größe des Dachfensters.

Planen Sie allerdings eine Nutzungsänderung durch einen genehmigungspflichtigen Dachgeschossausbau mit Aufenthaltsräumen, welche nur durch Dachflächenfenster natürlich belichtet werden, gibt es z.B. bauliche Vorgaben für die Größe von Öffnungen für Dachfenster oder für den Brandschutz durch die Bayerische Bauordnung Art. 45.

Beim Dachausbau müssen Aufenthaltsräume eine Fensterfläche von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes besitzen. Für die Berechnung der Fensterfläche wird das Rohbaumaß des Dachfensters zu Grunde gelegt. Das Rohbaumaß ist die benötigte Aussparung bzw. die Öffnung im Dach für den Dachfenstereinbau, nicht die reine Glasfläche des Dachfensters. Einen Mindestabstand zwischen Dachfenstern gibt die Landesbauordnung nicht vor.

Achtung: Für einen Dachgeschossausbau mit Aufenthaltsräumen ist eine Baugenehmigung vor Baubeginn erforderlich, es ist also ein Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde bzw. dem Bauamt für den Dachausbau zu stellen. Wir raten ein solches bauliches Vorhaben von Fachleuten planen zu lassen.

Können Dachfenster als zweiter Rettungsweg dienen?

Bei einem Dachgeschossausbau wird häufig ein Dachflächenfenster für den zweiten, gesetzlich vorgeschriebenen, Rettungsweg verwendet. Der Rettungsweg ist für den Brandschutz erforderlich. Durch die Nutzungsänderung des Dachraumes bzw. Dachbodens wird baulich unter Umständen ein weiterer Rettungsweg benötigt, um den Brandschutz einzuhalten. Hierfür gelten verschiedene Beschränkungen.

Ein Dachfenster muss, um als Rettungsweg genutzt werden zu dürfen, eine bauliche Mindestgröße einhalten. Die Öffnung im Dach muss groß genug sein, um als Rettungsweg genutzt werden zu können. Hält es diese nicht ein, erhält das Dachfenster keine Genehmigung als Rettungsweg für den Dachausbau. Die Maße werden in der Landesbauordnung festgelegt. In Bayern muss ein Dachfenster, dass als Rettungsweg dienen soll mindestens 60cm breit und 100cm hoch sein. Das Dachflächenfenster als Rettungsweg muss von innen zu öffnen sein. Die Brüstungshöhe darf nicht höher als 120cm über der Fußbodenkante angeordnet sein. Die Brüstungshöhe wird zwischen Fußbodenoberkante und Ausstiegskante Fensterrahmen gemessen.

Diese und weitere bauliche Vorschriften für das Dachfenster als Rettungsweg werden von der Landesbauordnung, der Bayerischen Bauordnung Art. 35 vorgegeben. Für einen Dachausbau wird ein Bauantrag benötigt, ein Dachgeschossausbau ist genehmigungspflichtig. Im Baugenehmigungsverfahren wird dann die bauliche Zulässigkeit geprüft. Der Dachgeschossausbau sollte von Fachpersonen geplant und ausgeführt werden.

Müssen meine Nachbarn mit dem Dachfenster einverstanden sein?

Der Einbau eines Dachfensters ist nach Bayerische Bauordnung Art. 57 Nr. 11 d ↗ verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei. Es wird keine Baugenehmigung und somit kein Bauantrag für diese Baumaßnahme benötigt. Als Bauherr müssen Sie den Nachbar bei verfahrensfreien Bauvorhaben, wie dem Dachfenster, weder um Erlaubnis fragen noch muss der Nachbar einverstanden sein.

Als Nachbarn versteht man alle Eigentümer von Nachbarhäusern auf angrenzenden Nachbargrundstücken. Sie benötigen also keine Bescheinigung oder Bescheid des Nachbarn für den baulichen Eingriff. Das Dachflächenfenster kann baurechtlich also ohne Baugenehmigung eingebaut werden. Bauliche Beschränkungen und Vorgaben für dieses Vorhaben können lediglich durch örtliche Bauvorschriften entstehen.

Wir raten dazu, sich vor Baubeginn über mögliche Beschränkungen zu informieren. Gerne Beraten wir Sie hierzu.