Carport Baugenehmigung in Bayern

Mit einem Carport haben Sie die Möglichkeit, Ihre Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen zu schützen. Doch brauchen Sie eine Baugenehmigung für einen Carport in Bayern?
Insbesondere Schnee, Hagel und sommerlicher Hitze können Ihrem Fahrzeug dann nichts mehr anhaben. In der Regel steigt zudem der Wert Ihrer Immobilie, wenn sich ein Carport auf dem Grundstück befindet. Im Folgenden erfahren Sie, welche Grundvoraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen Carport in Bayern zu errichten.

Ein Carport ist die Kostengünstige alternative zum Bau einer Garage. Er bietet die Möglichkeit, Ihr Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen, wie Regen, Schnee, Hagel zu schützen.

Mit einem Carport erhöhen Sie Ihren Nutzungskomfort. Beispielsweise komfortables Be -und Entladen bei jeder Witterung oder keine direkte Sonneneinstrahlung auf das Fahrzeug im Sommer.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was sie bei der Planung eines Carports in Bayern beachten müssen – Stichwort Baugenehmigung.

Baugenehmigung für Carports: Das Wichtigste in Kürze

Für die Errichtung eines Carport in Bayern, bedarf es je nach Baugebiet einer Baugenehmigung. Dies ist daran geknüpft, dass in Bayern, je nach Baugebiet, Verordnungen, Satzungen und weiter Vorgaben gelten. Die Bayerische Bauordnung ↗ bietet die Basis, falls keine anderen Vorgaben existieren. Grundsätzlich haben folgende Faktoren Einfluss auf die Entscheidung, ob eine Baugenehmigung notwendig ist:

  • Material und Dimension des geplanten Carports
  • Verortung des Carport auf dem Grundstück
  • Bestandsgebäude auf dem Baugrundstück
  • Bebauungspläne, Satzungen und Verordnungen Ihres Baugebiets, falls vorhanden
  • Gesetzliche Vorgaben

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick, wann eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Carport in Bayern nötig ist und welche Voraussetzungen für einen Genehmigungsfreien Bau eingehalten werden müssen.

Baugenehmigung für Carports - Inhalt auf dieser Seite

Benötige ich eine Baugenehmigung für einen Carport?

Die Erfordernis einer Baugenehmigung für einen Carport in Bayern muss im Einzelfall Situationsbedingt bewertet werden. Allerdings gibt die Bayerische Bauordnung Vorgaben, unter welchen Umständen keine Baugenehmigung erfordert wird. Es gibt drei verschiedene Verfahrensformen, die zur Baugenehmigung führen können.

Was ist ein Carport? Definition

Die Bayerische Bauordnung unterscheiden zwischen offenen und geschlossenen Garagen. Offene Garagen werden auch als Carport bezeichnet. Ein Carport darf maximal zu 2/3 geschlossen sein. Diese Angabe bezieht sich auf die Gesamtfläche der umfassenden Wände. Unseren Beratungsservice bieten wir auch für Baugenehmigungen für Garagen in Bayern an.

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Wo Darf Ich einen Carport Bauen?

Ein geplanter Carport muss sich auf einem Baugrundstück befinden.

Dieses Grundstück muss sich in einem Baugebiet, also innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befinden. Trifft dies nicht zu, handelt es sich in der Regel um einen Außenbereich (das kann z.B. eine Lagerhalle sein). Das Bauen im Außenbereich unterliegt gesonderten Regelungen.

Abstandsflächen bei Carports – Was sind Grenznahe Carports?

Das sind Carports, die an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Grenznah bedeutet, dass der Carport maximal drei Meter Abstand von der Grundstücksgrenze hat.

Grenznahe Bebauung darf gemäß Bayerischer Bauordnung neun Meter Länge je Grundstücksgrenze nicht überschreiten. Insgesamt darf die grenznahe Bebauung auf einem Baugrundstück insgesamt 15 Meter betragen. Es ist also zu prüfen, ob es bereits andere grenznahe Bauten auf dem Grundstück gibt.

Wie hoch darf ein grenznaher Carport sein?

Die mittlere Wandhöhe eines grenznahen Carports darf eine Höhe von maximal drei Metern nicht überschreiten.

Was ist mittlere Wandhöhe?

Dies bezeichnet die durchschnittliche Wandhöhe des Carport. Die Höhe wird vom Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachfläche bis zur Oberkante des Geländes gemessen. Liegt die Garage beispielsweise im Hang, muss die mittlere Wandhöhe ermittelt werden. Diese Höhe ergibt sich durch folgende Berechnung: (Höhe[max] + Höhe[min] / 2 ) Je nach Dachneigung und Dachform, müssen auch Teile der Dachhöhe mit berücksichtigt werden.

Welche Abmessungen muss ein Carport haben?

Die bayerischen Bauordnung gibt vor, dass ein notwendiger Einstellplatz mindestens fünf Meter lang und eine Breite zwischen 2,30 Meter und 2,50 Meter betragen muss. Die Mindestbreite ist von der Anzahl der Stellplätze und der Anordnung zu Straße abhängig:
  • Ein Carport mit Einzelstellplatz muss eine Parkplatzbreite von mindestens 2,50 Meter aufweisen.
  • Ein Doppelstellplatz muss pro Stellplatz mindestens 2,40 Meter breite einhalten .
  • Ein Carport mit drei Stellplätzen muss für den linken und rechten Stellplatz 2,40 Meter einhalten. Der mittlere Platz muss 2,30 Meter breit sein.
  • Behindertengerechte Stellplätze müssen mit einer Breite von mindestens 3,50 Meter einhalten.
Es ist empfehlenswert, die Maße Ihres Fahrzeuges zu ermitteln und den Stellplatz gemäß diesen Abmessungen zu planen. Stellplätze von Carports, die nur das Mindestmaß einhalten erweisen sich im Alltag oftmals als zu schmal für eine komfortable Nutzung.

Wie hoch muss ein Carport sein?

Ein Carport muss eine lichte Höhe von mindestens zwei Metern aufweisen. Diese Höhe darf in keinem Bereich unterschritten werden. Die lichte Höhe wird direkt zwischen zwei Bauteilen, wie z.B. Bodenbelag und Dachbalken gemessen.

Welche äußere Form muss ein Carport haben?

Grundsätzlich gilt: Das Bauwerk muss sich in die äußere Umgebung einfügen.

Weitere Vorgaben können durch Bebauungspläne oder Satzungen des Baugebiets angegeben werden.

Ob alle Gestalterischen Vorgaben eingehalten sind, wird letztendlich vom zuständige Bauamt geprüft und entschieden.

Angaben zur äußeren Form, können sich auf jegliche, für die Gestalt des Carports ausschlaggebenden Punkte beziehen. Häufig werden z.B. Material, Farbe oder Dachform vorgegeben.

Nachdem Carports als offene Garagen angesehen werden, sind die Vorgaben – auch in Bezug auf das Dach – hier die gleichen wie bei einer Baugenehmigung für Garagen:

mögliche Dachformen Carport und Garage
Möglich Dachformen eines Carports: Pultdach, Zeltdach, (einhüftiges) Satteldach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Mansarddach oder Sheddach – Die äußere Form des Carports muss sich für eine erfolgreiche Baugenehmigung in Bayern in die umliegende Umgebung einfügen.

Welche Größen für Zufahrt und Stellplatz müssen bei einem Carport vorhanden sein?

Die Zu- und Abfahrt eines Carports bzw. Stellplatzes muss eine Länge von mindestens drei Metern betragen. Gemessen wird die Länge zwischen Stellplatz und öffentlicher Verkehrsfläche.

Die Bayerische Bauordnung gibt Vorgaben zu verschiedenen Stellplatzsituationen:

Falls der Stellplatz des Carports nicht im rechten Winkel zur Straße steht, muss der Platz für die Zufahrt erhöht werden. Grund hierfür ist die benötigte Fläche zum Rangieren vor dem Carport. Je nach Ausrichtung des Stellplatzes zur Straße, gibt es unterschiedliche Regelungen. Maximal werden 6,50 Meter angegeben. Dies gilt wenn der Stellplatz parallel zur Straße ausgerichtet ist.

Diese Abmessungen werden durch die Bayerische Bauordnung geregelt und können durch Vorgaben des Baugebiets verändert werden.

Müssen meine Nachbarn mit dem Bau eines Carport einverstanden sein?

Eine Baugenehmigung für einen Carport setzt die Zustimmung der Nachbarn voraus. Falls Nachbarn Einspruch erheben, wird dieser vom zuständigen Bauamt geprüft. Bei Einspruch eines Nachbarn ist mit einer Verlängerung des Genehmigungsprozesses zu rechnen. Es bietet sich an, die Nachbarn bereits auf den Bauantragsunterlagen unterschreiben zu lassen. Falls Sie Ihre Nachbarn nicht erreichen, kann dies auch das Bauamt für Sie übernehmen.