Baugenehmigung für Balkone in Bayern

Ein Balkon bietet die Ideale Möglichkeit Ihren Wohnraum in den Außenbereich zu erweitern. Er schafft eine Verbindung zur Natur oder dem öffentlichen Leben und bringt neue Wohnqualität in Ihr Zuhause. Zudem kann die Balkonfläche bis zu 50% zur Wohnfläche angerechnet werden, welche den Wert Ihrer Immobilie steigert. Ob Sie eine Baugenehmigung für einen Balkon in Bayern benötigen, erfahren Sie hier.

Ein Balkon schafft eine Verbindung zwischen Wohnraum und Außenraum

Der Balkon bietet das Privileg, die Natur und das Wetter auch Zuhause genießen zu können.

Die Grundfläche eines Balkons, darf mit bis zu 50 % an die Wohnfläche angerechnet werden.

Durch die neu geschaffene Wohnfläche, kann ein Balkon somit auch den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was sie bei der Planung eines Balkons in Bayern beachten müssen – Stichwort Baugenehmigung.

Baugenehmigung für Balkone: Das Wichtigste in Kürze

Für den Anbau eines Balkons an ein bestehendes Gebäude, bedarf es in Bayern einer Baugenehmigung. Vorgaben zur Größe und Form werden in Bayern unter anderem durch die Bayerische Bauordnung ↗ definiert. Weitere Vorgaben können durch Bebauungspläne und Satzungen des jeweiligen Baugebiets festgelegt sein. Für eine erfolgreiche Baugenehmigung werden folgende Punkte in einem Bauantrag für einen Balkon besonders wichtig:

  • Breite des geplanten Balkons
  • Auskragungslänge des Balkons
  • Entfernung des Balkons vom Nachbargrundstück
  • Gestalt des Balkons
  • Geländerhöhe und Gestaltung des Geländers

Auf der folgenden Seite erfahren Sie, was bei der Planung eines Balkons zu beachten ist, um eine Baugenehmigung durch einen erfolgreichen Bauantrag zu erhalten.

Baugenehmigung für Balkone – Inhalt auf dieser Seite

Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Balkon?

Für Balkone wird in Bayern grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt, da ein Balkon die Gestalt des Gebäudes verändert und auch rechtliche Planungsvorgaben, wie die Abstandsflächenregelung einhalten muss.

Wie ist ein Balkon definiert?

Ein Balkon ist ein auskragender nicht überdeckter Anbau. Er wird an den freien Seiten mit einem Geländer begrenzt und gesichert. Ein Balkon ist an seinen drei Seiten offen zum Außenraum.

Was ist eine Abstandsfläche?

Die Abstandsfläche ist einfach beschrieben die umgeklappte Fassadenfläche auf das Baugrundstück. Durch Abstandsflächen soll eine zu enge Bebauung eines Baugebiets vermieden werden. Ziel dieser Regelung ist, genug Licht, Luft und Raum zwischen der Bebauung gewährleisten zu können.

Ein sehr großer und weit auskragender Balkon könnte die Abstandsflächenregelungen nicht einhalten und deswegen beispielsweise eine zu große Verschattung des Nachbargrundstücks verursachen. Der Balkon wäre somit nicht Genehmigungsfähig.

Was sind Balkone ohne Abstandsflächen?

Die Bayerische Bauordnung beschreibt Balkone, welche ohne Abstandsflächen gewertet werden dürfen. Diese werden als untergeordnete Vorbauten bezeichnet.

Diese Balkone benötigen zwar einen Bauantrag, jedoch bleibt die Prüfung der Abstandsflächen unberührt.

Folgende Vorgaben gelten für Balkone ohne Abstandsflächen:

  • Ein Balkon darf insgesamt nicht mehr als 1/3 der Außenwandlänge des Gebäudes betragen.
  • Der Balkon darf eine Länge von 5,00 Metern nicht überschreiten.
  • Der Balkon darf nicht mehr als 1,50 Meter von der Außenwand hervortreten.
  • Der Balkon muss mindestens 2,00 Meter von der Nachbargrenze entfernt sein.

Diese Regelungen gelten nicht für Balkone auf Stützen. Balkone auf Stützen haben immer eine Abstandsfläche.

Wie hoch muss das Geländer sein?

Das Balkongeländer muss eine Höhe mindestens 0,90 m einhalten. Gemessen wird das Maß von der Oberkante des Balkonbelags, bis zur Oberkante des Geländers. Ab einer Geschosshöhe von 12,00 Meter muss die Geländerhöhe auf 1,10 Meter erhöht werden.

Wie muss mein Geländer bei einem Balkon aussehen?

Ein Geländer muss Vorgaben für den sicheren Gebrauch erfüllen. Hierzu zählen Folgende Punkte:

  • Geländerholme dürfen eine Lücke von maximal 12cm aufweisen.
  • Das Geländer muss Klettersicher sein, somit ist eine Waagrechte Anordnung von Holmen im Normalfall nicht möglich.

Diese Regelungen sind hauptsächlich für die Sicherheit von Kleinkindern festgelegt.

Was sind die Vorteile eines Balkons?

Raumhohe Fenster als Zutritt zum Balkon bringen viel Licht in Ihre Wohnung. Zudem erhalten Sie Bezug zum Außenraum und können Sonne und frische Luft genießen.

Quadratmeterzuwachs Ihrer Immobilie: 50% der Fläche des Balkons können bei Vermietung zu Wohnfläche gerechnet werden. Der Wert Ihrer Immobile wird erhöht.